Betriebsprüfungen

Die Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung gem. § 28p SGB IV ist nicht zu vermeiden und bietet erhebliches Konfliktpotential. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts während der Betriebsführung ist immer dann sinnvoll, wenn mit problematischen Fragen oder sogar mit konkreten Auseinandersetzungen zu rechnen ist.


Hierbei muss häufig der sozialversicherungsrechtliche Status aller Mitarbeiter, die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Pauschalzahlungen, der sozialversicherungsrechtliche Status von Minijobbern, Studierenden und von kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern, die mögliche Beitragshaftung als Auftraggeber/Bürge in einer Mindestlohnbrache oder als Entleiher in der Arbeitnehmerüberlassung, mögliche Beitragsvorenthaltungen sowie Säumniszuschläge diskutiert werden.

 

 

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